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Behandlungspflege Nach SGB V

Zur Behandlungspflege gehören medizinische Leistungen, die der Hausarzt oder Facharzt verordnet.

 

Leistungen der Behandlungspflege sind unter anderem:

 


 

Grundpflege nach SGB XI

Die Grundpflege-Tätigkeiten umfassen notwendige Hilfeleistungen, die das Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen. Hierzu zählen unter anderem Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.

Leistungen der Grundpflege sind unter anderem:

 


 

Beratungsbesuche bei S.d. §37 Abs. 3 SGB XI

Die halbjährlich (Pflegegrad 1 und 2) bzw. vierteljährlich (Pflegegrad 3-5) stattfindenden Beratungsbesuche dienen der Feststellung der Pflegesituation, sofern Angehörige oder andere nicht ausgebildete Kräfte pflegen. Des weiteren dienen diese Pflegeeinsätze der Beratung, Unterstützung und Anleitung des Patienten bzw. der Angehörigen / Pflegenden, so dass weiterhin eine gute Versorgung gewährleistet ist.

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